Hier kannst Du Anträge an den VSA online einreichen:
※ Zum übermitteln der Anträge ist aus Sicherheits- und Datenschutzgründen eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldetaten entsprechen denen aus der Vereinsverwaltung (E-Mail u. Passwort) und finden sich in der Willkommens-E-Mail, die Sie mit der Aufnahme in den VSA erhalten haben.
Wenn Sie noch kein Mitglied des VSA sind, können Sie die Mitgliedschaft hier beantragen.
Bist Du schon Mitglied, aber kannst Dich nicht anmelden? Dann wird Dir hier geholfen.
Ich möchte. . .
Antrag für die Besorgung von Material oder die Beaufragung von Dienstleistungen. Klicke hier, um eine Anschaffung oder einen Auftrag über die VSA abwickeln zu lassen. Dies kann sowohl Waren (z. B. Equipment oder Material), als auch Dienstleistung (z. B. Busreise oder Unterkunft) umfassen. Bitte halte hierzu das bereits eingeholte Angebot bzw. den Kostenvoranschlag, oder bei Online zu bestellenden Produkten den entsprechenden Link bereit.
Klicke hier, um eine privat verauslagte bzw. auf die Schule lautende Rechnung zur Erstattung einzureichen. Bitte halte hierzu einen Scan der Rechnung bzw. bei Vorverauslagung einen Beleg über die Bezahlung sowie die Daten über die zur Kostendeckung vorgesehene Spende (Name und/oder Verwendungszweck) bereit.
Klicke hier, um Dein Projekt oder P-Seminar beim VSA zu anzumelden. Damit erhältst Du ein eigenes Spendenkonto, ein Budget für Anschaffungen/Kosten, Unterstüzung beim Sponsoring und bei Spenden (z. B. Spendenquittung) und vieles mehr. Bitte halte die Daten Deines Projekts bzw Seminars und den geschätzten Finanzbedarf bereit.
Klicke hier, um als AG oder Abteilung des VSA Dein Budget anzumelden oder eine Änderung Deines Budgets zu beantragen. Die Anmeldung der Budgets für das nächste Schuljahr muss spätestens 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung zum Ende des laufenden Schuljahres erfolgen. Bitte halte die Daten Deiner AG oder Abteilung sowie die Gründe für das Budget bereit.
Klicke hier, um Widerspruch gegen das Handeln eines Organs (z. B. Vorstand) oder einer anderen Stelle des Vereins (z. B. AG-Sprecher) einzulegen. Damit kannst Du Dich gegen Eingriffe in Deine Rechte, die Ablehnung von Anträgen oder belastende Maßnahmen wenden. Der Rechtsausschuss führt das Widerspruchsverfahren durch und kann eine von Dir angegriffene Handelung ggf. aufheben bzw. eine unterlassene und von Dir begehrte Handlung (z. B. Aufnahme) anordnen.